Am 24. Mai 2023 präsentierte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID im Rahmen einer Kleinanlegerstrategie. Die DK erkennt die positiven Absichten der Kommission an, das Wertpapiergeschäft kundenfreundlicher zu gestalten und Investitionen von Kleinanlegern an den EU-Kapitalmärkten zu stärken. Jedoch gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung des Vorschlags, die die DK in einem Positionspapier und einer detaillierten Stellungnahme festgehalten hat.
Die DK fordert Überarbeitungen des Vorschlags, um sicherzustellen, dass die beabsichtigten Ziele erreicht werden und nicht unerwünschte Nebeneffekte auftreten.
Hauptkritikpunkte der DK sind:
1. Komplexität und Kosten: Die Kleinanlegerstrategie könnte zu einer erhöhten und komplexeren Regulierung führen, die das Wertpapiergeschäft für die Zielgruppe erschwert und die Kunden mit zusätzlichen Kosten belastet.
2. Unklarheit in den Regelungen: Viele Aspekte der Strategie bleiben ungenau und schieben entscheidende Entscheidungen auf spätere Stufen oder Institutionen.
3. Zuwendungsverbot: Das vorgeschlagene Zuwendungsverbot im beratungsfreien Geschäft könnte zu höheren Kosten für Kunden und einer eingeschränkten Produktvielfalt führen.
4. Anlageberatung: Die DK sieht den „Best Interest Test“ sowie weitere Regelungen zur Anlageberatung kritisch. Insbesondere die einseitige Förderung der Honorarberatung und die neuen Sachkundeanforderungen werden als problematisch betrachtet.
5. Angemessenheitsprüfung: Die vorgeschlagenen erweiterten Prüfpflichten könnten das beratungsfreie Geschäft unverhältnismäßig komplizieren.
6. Value for Money: Die neuen „value for money“ Prozesse könnten einen unverhältnismäßigen Implementierungsaufwand darstellen und den Wettbewerb verzerrt beeinflussen.
7. Kundeninformation: Die vorgeschlagenen Änderungen könnten zu einer Informationsflut führen, die den Kunden überfordert.
Laut der DK ist die von der Europäischen Kommission vorgegebene Umsetzungsfrist für die Wertpapierfirmen zu knapp bemessen. Es sollte eine Verlängerung in Erwägung gezogen werden, die erst in Kraft tritt, sobald die Maßnahmen im zweiten Schritt des europäischen Gesetzgebungsprozesses publik gemacht werden. Nur dann können die Wertpapierfirmen wirklich mit der praktischen Umsetzung beginnen. Weiterhin schlägt die Europäische Kommission eine Untersuchung der Auswirkungen von Provisionszahlungen auf Kleinanleger in einem Zeitraum von drei Jahren vor. Die Deutsche Kreditwirtschaft steht dieser kurzen Überprüfungszeit kritisch gegenüber, insbesondere da die Europäische Kommission in Bezug auf das Ergebnis voreingenommen zu sein scheint. Dies könnte darauf hindeuten, dass die vorgeschlagenen Änderungen nur vorläufig sind.
