Der BVI Veröffentlicht eine Stellungnahme zur ESMA-Konsultation „Call for Evidence on Shortening the Settlement Cycle: High-Level Remarks of the European T+1 Industry Task Force“ (eventid=23184).
In seiner Stellungnahme signalisiert der BVI grundlegende Unterstützung für die geplante Verkürzung der Abwicklungsfrist von Wertpapiergeschäften in der EU von zwei auf einen Tag (T+1), betont jedoch die Notwendigkeit eines angemessenen Zeitrahmens für die Umsetzung, einschließlich einer gründlichen Testphase. Diese Maßnahme wird als entscheidend für die Harmonisierung der EU-Kapitalmärkte mit den USA angesehen, die ebenfalls planen, im Mai 2024 auf T+1 umzustellen.
Der BVI spricht sich jedoch klar gegen eine übereilte Einführung der sofortigen Abwicklung (T+0) aus. Dies begründet der Verband mit der Komplexität und Fragmentierung der europäischen Abwicklungslandschaft sowie der Vielzahl der beteiligten Marktteilnehmer. Der Übergang zu T+0 würde eine umfassende Überarbeitung der Prozesse vor und nach dem Börsenhandel erfordern, was auch bedeutende Änderungen in nicht direkt abwicklungsbezogenen Bereichen wie dem Devisenhandel (FX) und der Finanzierung für regulierte Investmentfonds mit sich bringen würde.
Der BVI plädiert für einen synchronisierten Ansatz bei der Einführung von T+1 in England und der EU und empfiehlt, dass alle Anlageklassen – einschließlich Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und CSD-verwahrten Fondsanteilen – gleichzeitig auf T+1 umgestellt werden sollten. Abschließend wird erwähnt, dass die ESMA die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Einführung von T+1/0 an die EU-Kommission unterbreiten wird, womit die Bedeutung einer durchdachten und koordinierten Umstellung auf T+1 nochmals unterstrichen wird.