Die BaFin bestätigt zum vierten Quartal 2023 die Beibehaltung der Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers, der mit der Allgemeinverfügung vom 31.01.2022 auf 0,75% des nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrags festgelegt wurde. Die Festlegung der Pufferanforderungen basiert auf der Analyse verschiedener Indikatoren, einschließlich der Entwicklung der Kreditlücke im Verhältnis zum BIP, unterstützender Indikatoren
...