Das BMF hat angesichts der weitreichenden Neuregelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist, eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärungen und Anzeigen des Jahres 2022 beschlossen.
In seinem Schreiben teilt das BMF mit, dass für nicht beratene Fälle – also solche, die nicht von einem Fachexperten im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes betreut werden – die Feststellungserklärungen und Anzeigen nun bis zum 31. Juli 2024 eingereicht werden können. Hierfür ist kein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung erforderlich.
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Date Published: 2023-09-11
Regulatory Framework: ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
Regulatory Type: procedure
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