In einem Artikel der Börsen-Zeitung präsentiert Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI, seine Einschätzung zum „neuen ELTIF“ als wegweisende Chance für Privatanleger, sich in Private Markets zu engagieren.
Die Finanzindustrie steht vor einer signifikanten Neuerung: Die überarbeitete Verordnung über ELTIFs tritt Anfang 2024 in Kraft und bietet Privatanlegern verbesserten Zugang zu alternativen Anlageklassen. Dies markiert einen Wendepunkt gegenüber den Erfahrungen mit dem „Grauen Kapitalmarkt“ und den damit verbundenen geschlossenen Fonds im Sachwertebereich, die vor der Finanzkrise durch hohe Kosten, fragwürdige Geschäftsmodelle und Betrugsskandale gekennzeichnet waren.
Die Einführung des KAGB im Jahr 2013 und die ELTIF-Verordnung der EU im Jahr 2015 legten den Grundstein für eine strengere Regulierung und eröffneten Privatanlegern den Zugang zu bisher institutionellen Anlegern vorbehaltenen Anlageklassen. Die neue ELTIF-Verordnung erweitert nun das Anlageuniversum und ermöglicht die Bildung von Dach- und Masterfonds-Strukturen, was eine breitere und flexiblere Anlagestrategie in Private Markets ermöglicht.
Die überarbeitete Verordnung hebt die bisherigen Hindernisse auf, wie den Mindestanlagebetrag von 10.000 Euro und die obligatorische Vermögensprüfung, und ersetzt diese durch ein aus der MiFID-Richtlinie bekanntes Vertriebs- und Beratungskonzept. Dies erweitert den potenziellen Anlegerkreis und ermöglicht Privatanlegern den Zugang zu Anlagestrategien in den Bereichen Infrastruktur, Private Equity und Private Debt.
Die ELTIF-Verordnung unterscheidet nun klar zwischen professionellen und privaten Anlegern, wobei letztere ein höheres Schutzniveau genießen. Die strengen Zulassungsverfahren und die ausgewogene Produktregulierung distanzieren den ELTIF deutlich von den früheren, kaum regulierten geschlossenen Sachwertefonds.
Die erfolgreiche Implementierung des ELTIF hängt jedoch nicht nur von der Verordnung selbst ab, sondern auch von den bevorstehenden technischen Regulierungsstandards der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und den nationalen Gesetzgebern, die praxistaugliche Investmentvehikel bereitstellen müssen. Insbesondere in Deutschland besteht Handlungsbedarf bei der Organisationsform geschlossener Investmentvermögen und der geschlossenen Investmentaktiengesellschaft, um den Fondsstandort Deutschland zu stärken.
Die Branche ist nun aufgerufen, attraktive und kosteneffiziente Produkte für Privatanleger zu entwickeln und eine zielgruppenorientierte Vertriebsstruktur aufzubauen. Mit diesen Maßnahmen kann der neue ELTIF zu einer Erfolgsgeschichte werden und eine Brücke zwischen Privatanlegern und Private Markets schlagen.