Das WBF hat eine Änderung des Anhangs der Verordnung über Maßnahmen betreffend Haiti vom 16. Dezember 2022 (SR 946.231.139.4) publiziert.
Am 11. Dezember 2023 hat das WBF die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das WBF hat daher die für die Schweiz maßgebliche Sanktionsdatenbank SESAM angepasst und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderung trat am 8. Dezember 2023 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Einträge folgender Einzelpersonen wurde neu aufgenommen:
– SSID: 600-68787 Foreign identifier: HTi.002 Name: Johnson Andre
– SSID: 600-68795 Foreign identifier: HTi.003 Name: Renel Destina
– SSID: 600-68804 Foreign identifier: HTi.004 Name: Wilson Joseph
– SSID: 600-68812 Foreign identifier: HTi.005 Name: Vitelhomme Innocent
Die Finanzsanktionen betreffen das Folgende:
– Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
– Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Hintergrund:
– Die gezielten Sanktionen richten sich gegen natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Haitis bedrohen.
– Die Verordnung vom 16. Dezember 2022 über Maßnahmen betreffend Haiti (SR 946.231.139.4) enthält alle Schweizer Sanktionsmaßnahmen und ist rechtlich maßgebend.
Die konsolidierte Sanktionsliste können Sie hier aufrufen.