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Archegos: FINMA schliesst Verfahren gegen Credit Suisse ab

ID 24350

Die FINMA hat ihr Enforcement-Verfahren gegen die Credit Suisse im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung zum Family Office Archegos abgeschlossen. Die FINMA stellte fest, dass die Credit Suisse das Finanzmarktrecht erheblich und systematisch verletzt hat. Für die Nachfolgerin, die UBS, wurden daraufhin Korrekturmaßnahmen angeordnet, zudem wurde ein Enforcement-Verfahren gegen einen ehemaligen leitenden Angestellten der Credit Suisse eingeleitet.
Archegos hatte im März 2021 massive Verluste erlitten, die zu erheblichen Verlusten für die Credit Suisse in Höhe von über fünf Milliarden US-Dollar führten. Die Verluste waren auf den Zusammenbruch einiger synthetischer Aktienpositionen (TRS) von Archegos zurückzuführen, für die sich die Credit Suisse verpflichtet hatte, die möglichen Gewinne auszuzahlen. Um sich vor den Marktrisiken zu schützen, tätigte die Credit Suisse Absicherungsgeschäfte, indem sie entsprechend den synthetischen Positionen von Archegos reale Aktien auf dem Kapitalmarkt kaufte und verkaufte.
Die FINMA stellte bei der Credit Suisse mehrere organisatorische Mängel fest, darunter das Halten zu großer Positionen mit erheblichen Risiken, die fehlende Einbindung der verantwortlichen Mitglieder der Geschäftsleitung in die Bewältigung solcher Risiken, die ungenügende Reaktion auf Limitenüberschreitungen und die Konzentration von Risiken anstelle einer Diversifikation. Zudem zahlte die Credit Suisse kurz vor dem Zusammenbruch von Archegos beträchtliche Beträge an das Unternehmen aus, ohne die Notwendigkeit dafür angemessen zu prüfen oder zusätzliche Sicherheiten zur Risikominimierung zu berücksichtigen.
Die Untersuchung ergab, dass die Organisations- und Risikomanagementpraktiken der Credit Suisse nicht den Anforderungen des Bankengesetzes entsprachen, was zu schweren und systematischen Verstößen führte.
Als Korrekturmaßnahmen verlangt die FINMA, dass die UBS konzernweit Beschränkungen für Eigenhandelspositionen gegenüber einzelnen Kunden einführt. Zudem muss das Entschädigungssystem innerhalb der Finanzgruppe die Risikobereitschaft berücksichtigen, indem eine Kontrollfunktion die Risiken von Mitarbeitenden mit signifikanter Risikoexponierung beurteilt und erfasst, bevor deren Boni festgelegt werden.
Die FINMA schätzt die Zusammenarbeit mit dem FRB und der PRA während der Enforcement-Verfahren. Die amerikanischen und britischen Behörden verhängten Bußgelder in Höhe von 268,5 Millionen Dollar bzw. 87 Millionen Pfund.

Other Features
cooperation
credit
governance
hedging
limit
notifications
penalties
performance
remuneration
restrictions
risk
risk management
TRS
Date Published: 2023-07-24
Regulatory Framework: Bankengesetz (BankG)
Regulatory Type: procedure

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