Die FINMA hat einem Antrag der SSBVg zugestimmt, die Anerkennung ihrer Selbstregulierung „Zuteilungsrichtlinien für den Emissionsmarkt“ als Mindeststandard aufzuheben. Der SBVg beabsichtigt, diese Selbstregulierung künftig als freie Selbstregulierung anstelle eines verpflichtenden Mindeststandards fortzusetzen. Die Aufhebung der Anerkennung trat am 1. September 2023 in Kraft.
Die „Zuteilungsrichtlinien für den Emissionsmarkt“ haben den Zweck, Fairness und Transparenz im Zuteilungsverfahren von Effekten auf dem Emissionsmarkt sicherzustellen. Sie gelten für verschiedene Parteien, darunter Emittenten, Zeichner, Banken und Marktteilnehmer im Rahmen von öffentlichen Angeboten von Effekten in der Schweiz.
Die Richtlinien betonen die Verwendung sachlicher Kriterien und faire Zuteilungsverfahren. Sie schließen unsachliche Zuteilungen aufgrund von Gegenleistungen aus und behandeln auch die Zuteilung an Nostro-Konten. Die Banken müssen sicherstellen, dass diese Richtlinien befolgt werden.