Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht ein Schreiben „Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG; Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30. September 2023“.
Mit dem Schreiben wird eine vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bekannt gegeben, welche Staaten umfasst, die sich zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen international bekannt haben und welche voraussichtlich in die finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2023 aufgenommen werden.
Im Vergleich zur finalen FKAustG-Staatenaustauschliste von 2022 (bitte das eventid=16521 beachten) wurde die gegenwärtige Auflistung um die folgenden Länder erweitert:
– 45. Jamaika,
– 48. Jordanien,
– 53. Kenia,
– 60. Liberia,
– 68. Marokko,
– 72. Moldau,
– 74. Montenegro,
– 99. Sint Maarten,
– 107. Thailand,
– 108. Trinidad und Tobago,
– 112. Uganda,
– 113. Ukraine.
Bitte beachten Sie, dass die Datenübermittlung an die Russische Föderation derzeit ausgesetzt ist.
„Nach den Vorgaben des FKAustG werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2023 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG). Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum 31. Juli 2023 zu übermitteln (§ 27 Absatz 2 FKAustG).“
