Das BMF hat ein umfassendes Schreiben bezüglich des Einsatzes von automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung herausgegeben.
Innerhalb steuerlicher Außenprüfungen ermöglichen solche mathematisch-statistischen Verfahren eine effiziente Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen eines Steuerpflichtigen. Sie dienen der Überprüfung auf Plausibilität und können insbesondere Prüffelder unter Risikogesichtspunkten identifizieren. Bei Auffälligkeiten sind der Steuerpflichtige und die Finanzbehörde gleichermaßen daran interessiert, die Ursachen zu ergründen. Hierbei ist der Steuerpflichtige gemäß § 200 der Abgabenordnung zur aktiven Mitwirkung angehalten. Bei unplausiblen Angaben kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgen. Als Methoden nennt das BMF etwa die zeitreihenbasierte Schätzung oder die Quantilsschätzung. Die Wahl liegt im Ermessen der Finanzbehörden.
Ziel des BMF ist es, durch den kombinierten Einsatz quantitativer Methoden die Prüfungsqualität zu erhöhen. Die Methoden sollen sich idealerweise ergänzen. Das Schreiben gibt einen Überblick und ist nicht abschließend.
Eine Aufnahme in die Betriebsprüfungsordnung ist laut BMF nicht vorgesehen.