Die BaFin hat ihr Merkblatt zum Betrieb eines multilateralen Handelssystems überarbeitet, um die neueste Empfehlungen der ESMA-Stellungnahme – „ESMA Opinion on the Trading Venue Perimeter“ (ESMA70-156-6360) zu berücksichtigen.
Gemäß der aktualisierten Ziffer 2. des Merkblatts, basierend auf der ESMA Veröffentlichung vom 2. Februar 2023, wird klargestellt, dass für den Betrieb eines multilateralen Systems grundsätzlich eine Erlaubnis für den Betrieb eines Handelsplatzes erforderlich ist. Die Definition eines multilateralen Systems umfasst bereits den Austausch von Finanzinstrumenten zwischen zwei potenziellen Käufern und Verkäufern auf einer von einer dritten Partei betriebenen Plattform oder System.
Darüber hinaus werden gemäß der ESMA auch Plattformen einbezogen, auf denen über Preis und Mengen von Finanzinstrumenten kommuniziert wird, während der eigentliche Vertragsschluss bilateral außerhalb der Plattform erfolgt.
Die Aktualisierung des Merkblatts dient dazu, Klarheit und Transparenz im Hinblick auf die Anforderungen und Regelungen für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems zu schaffen.