Die BaFin hat das Rundschreiben 01/2023 (WA 5) „Eröffnung der Möglichkeit zur elektronischen Einreichung von Personenanzeigen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP)“ und ein dazugehöriges Informationsblatt zum Fachverfahren „Personenanzeigen: KAGB“ veröffentlicht.
Das Fachverfahren „richtet sich an die Zielgruppe der unter dem Kapitalmarktrecht beaufsichtigten Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren Vertreter und betrifft folgende Personengruppen:
a. Mitglieder der Geschäftsleitung (§§ 34 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 5, 119 Abs. 2, 128 Abs. 2, 147 Abs. 2, 153 Abs. 2 KAGB)
b. Mitglieder des Aufsichtsorgans (§§ 18 Abs. 2, 3 und 4, 119 Abs. 3, 147 Abs. 3, 153 Abs. 3 KAGB)
c. Abschlussprüfer (§ 38 Abs. 2 KAGB i.V.m. § 28 KWG)“
„Die Einreichungsmöglichkeiten beziehen sich im Einzelnen auf Meldungen über die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“ für Kapitalverwaltungsgesellschaften unter Aufsicht der BaFin.
Zukünftig ist geplant, die MVP auch auf andere Personenanzeigen auszudehnen, insbesondere auf solche, die die Absicht zur Bestellung und das Ausscheiden von Geschäftsleitern betreffen, nämlich:
„die Absicht zur Bestellung, die Ausübung und das Ausscheiden von Geschäftsführern nach §§ 34 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 1 und 2, 119 Abs. 2, 128 Abs. 2, 147 Abs. 2, 153 Abs. 2 KAGB“ für Kapitalverwaltungsgesellschaften unter der Aufsicht der BaFin.
„Die BaFin verzichtet ab dem 02.01.2023 bei Anzeigen, die über die MVP elektronisch eingereicht werden, auf die nochmalige Einreichung der Anzeigen und Anlagen in Papierform. Inländische Führungszeugnisse werden weiterhin entsprechend der bisherigen Praxis unmittelbar vom Bundesamt für Justiz an die BaFin übersandt.“
Voraussetzung für die Nutzung des Fachverfahrens ist
1) eine erfolgreiche Registrierung im MVP-Portal
2) eine Registrierung für das Fachverfahren „Personenanzeigen: KAGB/Formulare für Unternehmen“ um Personenanzeigen einreichen zu dürfen.
Die freigegebene Abgabe einer Personenanzeige über das MVP-Portal entspricht der Abgabe der Anzeige bei der BaFin. Es müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden, es sei denn, die BaFin wendet sich direkt an Sie.
Weitere Details zum Meldeprozess können Sie der Informationsseite zum Fachverfahren der BaFin entnehmen. Dort ist auch das Informationsblatt zum MVP-Fachverfahren „Personenanzeigen: KAGB“ sowie das „Merkblatt zu der fachlichen Eignung von Mitgliedern von Aufsichtsorganen gemäß KAGB“ zu finden, welche ebenfalls diesem Event angehängt sind.
