Die BaFin hat angekündigt, die im Juni 2023 von der ESMA veröffentlichten Leitlinien zu Nichtausfallereignissen bei zentralen Gegenparteien (CCP) in in ihre Aufsichtspraxis zu übernehmen. Diese Maßnahme konzentriert sich speziell auf die Bedingungen, unter denen temporäre Beschränkungen bei einem bedeutenden Nichtausfallereignis auferlegt werden können.
Ein Nichtausfallereignis bezieht sich auf Situationen, in denen einer CCP Verluste durch Umstände auftreten, die nicht direkt mit einem Ausfallereignis, wie beispielsweise dem Scheitern in Geschäftstätigkeiten, rechtlichen Problemen oder gar Cyber-Attacken, verbunden sind. Im Gegensatz dazu resultiert ein Ausfallereignis aus dem erklärten Ausfall von Clearingmitgliedern oder anderen CCPs.
Die Umsetzung dieser Leitlinien gründet auf der EMIR vom 4. Juli 2012. Laut Artikel 45a der EMIR haben die zuständigen Behörden das Recht, im Falle eines gravierenden Nichtausfallereignisses von der CCP zu fordern, spezifizierte Aktivitäten für einen definierten Zeitraum einzustellen.
Die aktuellen Leitlinien der ESMA dienen als Wegweiser für die zuständigen Behörden, um zu bestimmen, wann und wie sie CCPs anweisen können, bestimmte Aktionen zu unterlassen, um ihre Eigenmittel zu schützen. Sie umfassen spezifische Indikatoren – sowohl qualitative als auch quantitative Kennzeichen –, die Anzeichen für Veränderungen in der finanziellen Lage der CCP geben könnten.