Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke Auskunft über den Umgang mit Klimarisiken im Bankensektor durch die BaFin und Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Finanzen.
Die Antwort umfasst acht spezifische Fragen und Antworten, die hier zusammengefasst sind:
1. Maßnahmenplanung der Bundesregierung zur Umsetzung der Sustainable-Finance-Strategie: Die Bundesregierung setzt die Sustainable-Finance-Strategie vom Mai 2021 um, um Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance Standort zu entwickeln. Die konkrete Umsetzung der BaFin-Sustainable Finance Strategie begann im Juli 2023.
2. BaFin-Pläne zur Überprüfung von Transitionsplänen: Transitionspläne sind ein Instrument des Managements von Klimarisiken und die BaFin integriert sie in ihre regulären Aufsichtsinstrumente und -prozesse.
3. BaFin-Organisationseinheiten, die sich mit Sustainable Finance und ESG-Risiken beschäftigen: Die BaFin betrachtet Sustainable Finance als Teil ihrer regulären Aufsichtstätigkeit und setzt einen dezentralen Ansatz um. Es gibt eine zentrale Kompetenzstelle für Sustainable Finance.
4. BaFin-Mitarbeiterschulung im Bereich ESG-Risiken: Zwischen 2021 und 2023 wurden 168 Mitarbeiter der Bankenaufsicht in Nachhaltigkeitsthemen geschult.
5. BaFin-Aktivitäten im Rahmen der ESMA „Strategic Supervisory Priority“: Die BaFin führt geplante gemeinsame Aufsichtsmaßnahmen durch und beteiligt sich aktiv in relevanten ESMA-Arbeitsgruppen.
6. Prüfungen nach MaRisk mit Fokus auf ESG-Risiken: Für die Jahre 2024 bis 2026 sind im Rahmen des Nationalen Aufsichtsprogramms (NAP) ESG-Fokusprüfungen geplant. Für 2024 wurden vier Institute identifiziert.
7. Umsetzung des BaFin-Merkblatts und der neuen MaRisk durch Banken: Eine Sachstandserhebung zur Umsetzung des BaFin-Merkblatts wurde 2021 durchgeführt. Die Umsetzung der MaRisk-Anforderungen wird ab 2024 Teil der üblichen Prüfungen sein.
8. BaFin-Bewertung von Geschäftsabschlüssen im Kontext von ESG-Risiken: Die BaFin betrachtet Transitionsrisiken bei der Kreditvergabe an Unternehmen, die fossile Energien erschließen. Investitionen werden differenziert beurteilt, um die wirtschaftliche Transformation zu unterstützen.
Die BaFin setzt bei bestimmten Aufsichtsobjekten oder Produktbereichen, bei denen besondere Risiken im Bereich der Offenlegungs- und Verhaltenspflichten für nachhaltige Finanzanlagen bestehen, verstärkt Ressourcen ein. Für den Kontakt zur BaFin zum Thema Nachhaltigkeit bestehen keine Sonderzuständigkeiten. Neben dem direkt beim Exekutivdirektor Strategie, Policy und Steuerung angesiedelten Zentrum Sustainable Finance stehen bewährte zentrale Stellen und Kontaktwege, wie Mediensprecher, Verbraucherschutz sowie zuständige Fachaufseher der Aufsichtsobjekte zur Verfügung.