Die BaFin informiert im Vorfeld der Datenerfassung für die Bankenabgabe 2024, die im November 2023 startet, beitragspflichtige Institute über aktuelle Entwicklungen und Verfahrensanweisungen und stellt die benötigten Dokumente auf ihrer Webseite „Bankenabgabe 2024“ schrittweise bereit.
Die BaFin hat eine Hotline für Anfragen bezüglich der Bankenabgabe eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer +49 228 4108 5000 erreichbar und bietet von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr Unterstützung an.
Es wurden verschiedene Dokumente für das Meldeverfahren veröffentlicht, darunter Kurzanleitungen und Beispielanträge für die Registrierung. Für gruppenangehörige Wertpapierinstitute unter der Aufsicht der EZB, und für Institute, die den Anforderungen der CRR unterliegen, ist die Einreichung der Meldung zur Bankenabgabe ausschließlich im XBRL-Format möglich, welches auf der Webseite des SRB zur Verfügung gestellt wird.
Wesentlich ist, dass für die genannten Institute bis zum 15. März 2024 eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine vergleichbare Zusicherung vorgelegt werden muss, es sei denn, das Institut fällt unter eine Pauschalregelung und entscheidet sich nicht für eine alternative Berechnungsmethode. Die Bestätigung kann auch in elektronisch signierter Form eingereicht werden. Illustrative Meldebögen in deutscher und englischer Sprache werden lediglich zu Veranschaulichungszwecken bereitgestellt, sind aber für die Einreichung nicht geeignet.
Für Wertpapierinstitute, die nicht Teil einer Gruppe unter EZB-Aufsicht sind, und für inländische Unionszweigstellen bleibt das Einreichungsformat als Excel-Datei bestehen. Auch hier muss bis zum 15. März 2024 eine Bestätigung durch die Geschäftsleitung vorgelegt werden.
Korrekturen von Meldungen aus Vorjahren müssen fristgerecht eingereicht werden. Für unter EZB-Aufsicht stehende gruppenangehörige Wertpapierinstitute und CRR-Kreditinstitute ist der letzte Termin für die Einreichung von Korrekturen der 20. Dezember 2023, während für Unionszweigstellen und Wertpapierinstitute unter Einzelaufsicht der Stichtag der 31. Januar 2024 ist.
Korrekturen müssen ebenfalls von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, sofern nicht die oben erwähnte Pauschalregelung Anwendung findet.