Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht ein Schreiben zur Bedeutung des OECD-Musterkommentars für die Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA).
Demnach soll der OECD-Musterkommentar in seiner jeweils aktuellen Fassung unter Beachtung der Vorbehalte und Bemerkungen der OECD-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.
Die Indizwirkung des Kommentars wird jedoch durch BMF-Schreiben oder Verwaltungsanweisungen, die ein anderes Abkommensverständnis vermitteln, widerlegt. „Die Bindungswirkung von BMF-Schreiben oder anderen Verwaltungsanweisungen für die Finanzverwaltung wird daher durch den OECD-Kommentar nicht berührt.“ Das BMF bezieht sich dabei auf Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WÜRV), der die Berücksichtigung späterer Übereinkünfte und Übungen bei der Vertragsauslegung vorsieht.
