Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat in der außerordentlichen Session vom 11. und 12. April 2023 die dringlichen Verpflichtungskredite für Bürgschaften zugunsten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der UBS zweimal abgelehnt hat.
Der Rat bekräftigt jedoch, dass die Rückweisung keine rechtlichen Auswirkungen auf die bereits eingegangenen dringlichen Verpflichtungen des Bundes gegenüber der SNB und der UBS haben wird. Das Parlament hat diese Kredite unter der Prämisse beraten, dass eine Rückweisung keine rechtlichen Auswirkungen auf die bereits eingegangenen Verpflichtungen gegenüber den beiden Finanzinstituten hat und der Bundesrat schließt sich dieser Rechtsauffassung an.
Der Bundesrat bestätigt, dass die dringenden Verpflichtungen gegenüber den beiden Finanzinstituten notwendig waren, um eine Finanzkrise und schwere Schäden für die Schweizer Wirtschaft zu verhindern. Um diese Verpflichtungen einzugehen, benötigte der Bund die vorgängige Zustimmung der Finanzdelegation der Bundesversammlung gemäß Artikel 28 Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes, die er am 19. März 2023 erhielt.
Der Bundesrat betont, dass ein Entscheid des Parlaments, der dazu führen würde, dass der Bund bereits eingegangene Verpflichtungen rückgängig machen würde, seine Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten stark beeinträchtigen würde. Eine solche Rückabwicklung würde dem Willen des Parlaments widersprechen, den es bei der Teilrevision des Verfahrens im Jahr 2010 zum Ausdruck gebracht hat. Das Ziel der Stabilisierung des Finanzsystems wäre ohne die Garantien des Bundes für die SNB und die UBS nicht erreicht worden. Der Rat fügt hinzu, dass diese Rechtsauffassung die Grundlage für den Entscheid des Parlaments war.
Der Entscheid des Nationalrats, die dringlichen Verpflichtungskredite für Garantien zugunsten von SNB und UBS abzulehnen, wurde vom Bundesrat nicht akzeptiert. Gemäß den Materialien zum Finanzhaushaltsgesetz waren die Mittel für diese Bürgschaften vom Bund nach der Genehmigung durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bereits vollständig gebunden worden. Der Entscheid des Nationalrates, die Kredite abzulehnen, hätte daher keine rechtlichen Auswirkungen auf die bereits eingegangenen Verpflichtungen des Bundes gegenüber der SNB und der UBS. Der Bundesrat hat den Entscheid zur Kenntnis genommen und wird ihn bei künftigen Entscheiden berücksichtigen.