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Bundesrat verabschiedet Sonderbotschaft zu Verpflichtungskrediten für die Schweizerische Nationalbank und die UBS

ID 22530

Der Bundesrat hat eine Sonderbotschaft zu zwei dringenden Verpflichtungskrediten für die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die UBS in Höhe von insgesamt 109 Milliarden Franken verabschiedet.
Der erste Verpflichtungskredit betrifft eine Ausfallgarantie, diese umfasst ein Notfalldarlehen der Schweizerischen Nationalbank an die Credit Suisse in Höhe von 100 Mrd. CHF, das nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen wird.
Der zweite Verpflichtungskredit umfasst eine Garantie zur Verlustabsicherung für die UBS in Höhe von 9 Mrd. CHF für bestimmte schwer bewertbare Vermögenswerte der Credit Suisse, die Verlustübernahmegarantie für UBS wird nur ausgelöst, wenn die Verluste 5 Milliarden Franken übersteigen.
Die Kredite sind zudem mit einem Konkursprivileg versehen und der Kreditnehmer muss eine Bereitstellungsprämie von 0,25 Prozent pro Jahr und eine Risikoprämie von je 1,5 Prozent bezahlen. Diese Garantien haben somit keine unmittelbaren finanziellen Belastungen des Bundes zur Folge, sondern führen zu Einnahmen des Bundes. Des Weiteren wird ein Nachtragskredit von 5 Millionen Franken für zusätzliche Mittel beantragt. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine gründliche Aufarbeitung der Ereignisse und eine umfassende Evaluation der Too-Big-To-Fail-Regelungen vorzunehmen. Die Maßnahmen wurden ergriffen, um einen drohenden Zusammenbruch der global systemrelevanten Bank Credit Suisse und eine internationale Finanzkrise zu verhindern, in deren Zentrum die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS stand. Beide Kammern der Schweizerischen Bundesversammlung werden die Sonderbotschaft in einer außerordentlichen Sitzung im April behandeln.

Abbildung 1: Maßnahmenpaket des Bundesrates (Sitzungen vom 16. und 19. März 2023)
Maßnahmenpaket des Bundesrates (Sitzungen vom 16. und 19. März 2023)

Abbildung 2: Zusammenfassende Übersicht der Maßnahmen
Zusammenfassende Übersicht der Maßnahmen

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Date Published: 2023-03-29
Regulatory Framework: Bankengesetz
Regulatory Type: procedure

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