In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung für die elektronische Kommunikation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Kapitalanlage-e-Kommunikationsverordnung – KAeKV) kritisiert der BVI das aufsichtliche Verfahren und die Pläne der BaFin zur elektronischen Kommunikation.
Gemäß dem BVI, erfolgte das Verfahren viel zu spät und die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin sei nicht benutzerfreundlich. Der Verband fordert eine einjährige Übergangsfrist für die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen, um weiterhin bestehende oder andere elektronische Kommunikationsverfahren temporär zu nutzen. Der BVI weist auch auf Schwächen und technische Herausforderungen des MVP-Portals hin und regt die verpflichtende Verwendung der Legal Entity Identifier (LEI) anstelle einer BaFin-ID an. Der Verordnungsentwurf für die elektronische Kommunikation sieht nur eine einseitige Kommunikation für die Einreichung von Unterlagen durch die beaufsichtigten Unternehmen vor und klärt nicht, wie die BaFin mit den Unternehmen elektronisch kommunizieren und Verwaltungsakte zustellen will.
Ferner ist unklar, welcher weitere Umsetzungsaufwand für bereits bestehende elektronische Fachverfahren erforderlich ist. „Dies gilt insbesondere für Anzeigen nach der bisherigen Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem KAGB (EAKAV). Diese Verordnung soll mit der neuen KAeKV aufgehoben werden (vgl. § 6 S. 2 KAeKV-E). Hiervon sind die Anzeigen nach den §§ 312 und 331 KAGB betroffen. Das bedeutet, dass die Unternehmen ihre bestehenden internen Prozesse zur Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien neu aufsetzen und überprüfen müssen. Auch ein solcher Prozess erscheint unnötig und ist in jedem Fall eine Mehrbelastung für die Unternehmen.“