Der BVI hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) spezifische Nachbesserungen gefordert, um die Umsetzung der DORA für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierinstitute zu optimieren.
Kernpunkte der Forderungen sind die Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen und technisch einfacher Lösungen für die elektronische Kommunikation mit der BaFin und Bundesbank, um Doppelanzeigen zu vermeiden und die IT-Umsetzung rechtzeitig zu ermöglichen. Der BVI schlägt vor, dass bestehende BaFin-Rundschreiben zu IT-Anforderungen entfallen sollten, sofern sie von DORA abgedeckt sind. Zudem werden spezifische Übergangsvorschriften für die Prüfung der DORA-Einhaltung gefordert, um Inkonsistenzen zwischen dem In-Kraft-Treten der DORA-Verordnung und den neuen Prüfpflichten zu vermeiden. Der BVI setzt sich außerdem dafür ein, dass auch die zuständigen Behörden, insbesondere die BaFin und Bundesbank, gesetzlich zur Einhaltung von Mindeststandards zur digitalen Systemstabilität verpflichtet werden.
Das DORA-Rahmenwerk, das am 16. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird ab dem 17. Januar 2025 für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierinstitute verbindlich und stellt erstmals einheitliche EU-weite Anforderungen an den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien im Finanzsektor. Das FinmadiG zielt darauf ab, dieses Rahmenwerk in nationales Recht umzusetzen.