Der BVI veröffentlicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das vom BMF und BMJ vorgelegt wurde (siehe EventID #20578).
Der BVI begrüßt die Ziele von BMF und BMJ, die Leistungskraft des deutschen Kapitalmarkts zu verbessern und die Anziehungskraft des Finanzplatzes Deutschland zu steigern, um private Investitionen in Digitalisierung und klimafreundliche Transformation zu fördern.
Aus Sicht der BVI beinhaltet der Entwurf vielversprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele, wie beispielsweise die Umsatzsteuererleichterungen für sämtliche Investmentvermögen, die verstärkte Förderung von Fondssparplänen durch vermögenswirksame Leistungen, die Vereinfachung der englischen Kommunikation mit der BaFin und die Möglichkeit für offene Immobilien- und Infrastrukturfonds, in erneuerbare Energien (EE) Anlagen zu investieren.
Allerdings sind begleitende steuerrechtliche Anpassungen unverzichtbar für die erfolgreiche Realisierung der Vorschläge zur barrierefreien Finanzierung von EE-Anlagen. Dazu zählt unter anderem, offenen Immobilienfonds die Investition in EE-Anlagen auch über Gesellschaften zu ermöglichen sowie die investmentsteuerrechtliche Anerkennung von EE-Anlagen als erwerbbare Vermögenswerte.
In seiner Stellungnahme geht der BVI auch auf weitere ordnungspolitische und steuerrechtliche Klarstellungen, Verbesserungsvorschläge und redaktionelle Änderungen zu einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs ein:
– Artikel 12 – Änderungen des Aktiengesetzes.
– Artikel 14 – Änderung des Depotgesetzes.
– Artikel 19 – Änderung des Kreditwesengesetzes.
– Artikel 21 – Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes.
– Artikel 26 – Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes.
– Artikel 27 – Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches.
– Änderung des Investmentsteuergesetzes.
– Änderung des Außensteuergesetzes.