Der BVI hat heute seine Stellungnahme zur jüngst von der BaFin veröffentlichten Konsultation zur Anzeigenverordnung von Höchstverdienern in Wertpapierinstituten vorgestellt.
Die BaFin plant, die Anzeigen von natürlichen Personen mit jährlich mindestens 1 Million Euro Gesamtvergütung gesetzlich zu regeln. Hierzu veröffentlichte sie einen Entwurf einer Allgemeinverfügung, welcher die Berichtspflichten für Wertpapierinstitute im Detail regelt (bitte eventid=21189 beachten). Der BVI hat zu verschiedenen Aspekten dieses Entwurfs Stellung genommen:
1. Format der Anzeigen: Der BVI begrüßt die Möglichkeit, dass die Anzeigen für den Stichtag 31. Dezember 2022 noch in Form einer Excel-Datei abgegeben werden dürfen. Gleichzeitig fordert BVI die zügige Verfügbarkeit dieser Excel-Dateien, um den Instituten eine fristgemäße Einreichung der Daten zu ermöglichen.
2. Inhalt der Anzeigen: Der BVI betont, dass der in den Formularen geforderte Detaillierungsgrad sehr hoch ist und fragt, ob dieser für mittlere Wertpapierinstitute tatsächlich notwendig ist. Besonders die Anforderungen an die getrennte Darstellung fixer und variabler Vergütungen von Einkommensmillionären, die keine Risikoträger sind, werden kritisch hinterfragt.
3. Geschlechtsspezifische Angaben: Der BVI kritisiert die Forderung nach Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Einkommensmillionären oder Personen anderer Geschlechtsidentität und fordert, diese Angaben für den Meldestichtag 31. Dezember 2022 aus den Formularen zu streichen.
4. Allgemeinverfügung vs. WpIG-AnzV: Abschließend regt der BVI an, die noch ausstehende Anzeigenverordnung unter dem WpIG zügig zu verabschieden und die in dem Entwurf der Allgemeinverfügung verankerten Meldepflichten zu den Vergütungsanzeigen grundsätzlich darin zu übernehmen. Der BVI betont, dass das Gesamtregelwerk für Wertpapierinstitute bereits sehr komplex ist und nicht durch weitere separate Verlautbarungen der BaFin überfrachtet werden sollte.