Der BVI hat eine Stellungnahme zum Gesetzespaket der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie veröffentlicht und warnt vor Regelungen, die Anleger abschrecken und den Zugang zum Markt erschweren würden.
Wichtige Anliegen des BVI sind:
– Die vorgeschlagenen Maßnahmen gegen überhöhte Kosten wie Benchmarking und Kostenerstattung greifen stark in die unternehmerische Freiheit ein. Stattdessen sollte die seit MiFID II geltende Kostenoffenlegung besser durchgesetzt werden.
– Das Teilverbot von Provisionen etwa für beratungsfreien Vertrieb erhöht die Kosten für Kleinanleger und schränkt die Produktauswahl ein. Der BVI warnt vor einem Rückzug von Dienstleistern aus dem Massengeschäft.
– Der vorgeschlagene „Best Interest Test“ für Anlageberatung ist zu unkonkret formuliert. Wesentliche Details sollen erst auf Level 2 geregelt werden, was die Bewertung erschwert. Statt neuer Regeln sollte besser die Umsetzung von MiFID II verbessert werden.
– Es werden zu viele Detailregelungen auf Level 2 und 3 verlagert. Das schränkt die Mitbestimmung von Parlament und Rat ein und konterkariert den Mindestharmonisierungsansatz.
Betreffend der Änderung der PRIIPs-Verordnung fordert der BVI, auf das vorgesehene Dashboard mit Kerninformationen zu verzichten. Statt nur Umweltaspekte sollte die Nachhaltigkeitssektion alle ESG-Merkmale umfassen. Für Sparpläne sollte wie von ESMA vorgeschlagen nur beim ersten Kauf ein Basisinformationsblatt bereitgestellt werden müssen. Angaben zu Kosten und Performance sollten an die Produkteigenschaften angepasst werden dürfen.