Der BVI veröffentlicht eine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zu Mehrstimmrechtsstrukturen bei Gesellschaften, die eine Zulassung zum Handel ihrer Aktien an einem KMU-Wachstumsmarkt anstreben.
In seiner Stellungnahme lehnt der BVI die Einführung von Mehrstimmrechtsstrukturen in Deutschland ab. Selbst wenn diese auf Start-ups und Wachstumsunternehmen beschränkt werden sollten, widerspricht dies dem bewährten „one share, one vote“ -Prinzip und würde zu einem Paradigmenwechsel führen.
Aus Sicht der BVI, ist das Stimmrecht auf Hauptversammlungen ein wichtiger Faktor, mit dem Aktionäre Einfluss auf ihre Unternehmen nehmen können. Eine Verringerung des Einflusses aufgrund von Mehrstimmrechtsaktien, die nicht dem Kapital- und Risikoeinsatz entsprechen, würde die Aktionärsrechte massiv einschränken. Darüber hinaus würden Kapitalverwaltungsgesellschaften Schwierigkeiten haben, ihre Portfoliounternehmen effektiv zu kontrollieren, was für aktive Fonds zu einem Investitionshindernis führen würde.
Die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien würde auch den europäischen Intentionen widersprechen, das Shareholder Engagement zu stärken. Da die Finanzmärkte eine Schlüsselrolle bei der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft spielen, würde eine Einschränkung der Aktionärsrechte Investoren in ihrer zukünftigen Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten sowie Transformationskräften schwächen. Darüber hinaus würde die Diskussion um die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien die politischen Bemühungen in Deutschland, die Aktienanlage für Klein- und Großanleger insgesamt attraktiver zu gestalten, konterkarieren.