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BVI’s comments on the EU Reporting Reduction Package

ID 26581

Der BVI veröffentlicht eine Stellungnahme zur EC-Konsultation eines neuen gesetzlichen Pakets zur Reduzierung der Berichtspflichten – Reporting Reduction Package (eventid=23814).
In seiner Stellungnahme appelliert der BVI an die EC, keine neuen Berichtspflichten in neuen politischen Initiativen oder während laufender legislativer Überprüfungen einzuführen. Ferner empfiehlt der Verband eine systematischere Form des Datenaustauschs zwischen den öffentlichen Aufsichtsbehörden des Finanzsektors zu fördern, um sicherzustellen, dass Fondsgesellschaften regulatorische Daten nur einmal melden müssen. Im Finanzmarkt besteht Einigkeit darüber, dass aussagekräftige und präzise regulatorische Berichte eine Voraussetzung für eine effiziente Aufsicht auf makro- und mikroprudenzieller Ebene sind. Die bestehende Vielfalt an Datenstandards und -formaten in der regulatorischen Berichterstattung stellt jedoch in der Realität eine enorme Belastung für Aufsichtsbehörden und Fondswirtschaft sowohl operativ als auch finanziell dar. Dies behindert und kompliziert die Analyse systemischer Risiken innerhalb der Finanzmärkte und beeinträchtigt somit tatsächlich eine effiziente Aufsicht.
Aus Sicht der BVI, gehören Investmentfonds zu den streng regulierten und transparenten Finanzprodukten. Vermögensverwalter müssen umfangreiche und komplexe Datenpakete für jeden Fonds oder jede Anteilsklasse in regelmäßigen Abständen an verschiedene Behörden und Zentralbanken melden. Dies ist ein Erbe der Finanzmarktkrise, als Regulatoren und Zentralbanken weltweit die Berichtsanforderungen für Investmentfonds erheblich erweiterten, um die Transparenz auf dem globalen Fonds Markt zu verbessern. Die Herausforderung besteht darin, dass Investmentfonds ähnliche Daten für die verschiedenen zuständigen Behörden und Zentralbanken, aber in unterschiedlichen Intervallen und in den unterschiedlichen von jeder Behörde gewünschten Formaten produzieren müssen. Der Grund für diese unterschiedlichen Anforderungen ist die gestiegene Komplexität in der Berichterstattung seit der Finanzmarktkrise, die von den Aufsichtsbehörden und Zentralbanken nicht koordiniert wurde. Es besteht daher ein dringender Bedarf, die derzeitigen Berichtsanforderungen und administrativen Belastungen für Fondsgesellschaften zu straffen und auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. In dieser Hinsicht möchtet der BVI die folgenden Überlegungen zu Fonds- und Transaktionsberichten einbringen: Die geltenden Anforderungen für die Transaktionsebene unter EMIR, MiFID II/MiFIR und der SFT-Verordnung weisen erhebliche Unterschiede in Bezug auf Berichtsdetails, Berichtskanäle, Datenbanken und geltende IT-Standards auf. Das Gleiche gilt für die regulatorische Berichterstattung über Portfoliopositionen und -risiken, die gemäß AIFMD und der UCITS-Richtlinie erforderlich ist. Während das AIFMD-Reporting zumindest auf EU-Ebene harmonisiert ist, gibt es noch keinen einheitlichen Berichtsstandard für UCITS-Fonds in der EU. Es fehlt ein gemeinsamer europäischer Standard, der festlegt, welche Art von Portfolio- und Risikodaten, in welcher Häufigkeit und in welchem Format gemeldet werden sollen, und es gibt offenbar keinen regelmäßigen Austausch der von den NCAs und anderen Behörden in der Union gesammelten Informationen mit der ESMA und dem ESRB.
Es wird die Notwendigkeit gesehen, Verbesserungen im Informations- und Datenaustausch zwischen allen Finanzstabilitätsorganen wie ESMA, ESRB, EZB, nationalen Zentralbanken und nationalen zuständigen Behörden zu erreichen. Dies erfordert einen einheitlichen regulatorischen Meldeprozess, der den operativen Aufwand und die Belastung für Vermögensverwalter sowie Aufsichtsbehörden reduziert. Eine generelle Überarbeitung der Fondsberichterstattung hin zu einer reinen Rohdatenlieferung kann die Anforderungen der Aufsichtsbehörden an detailliertere Daten zur Überwachung systemischer Risiken auf lange Sicht erfüllen. Dies erfordert jedoch eine grundlegende Überarbeitung aller Fondsberichte. Für eine kurzfristige Lösung kann diese Anforderung durch einen neuen, noch zu definierenden Datenaustausch zwischen NCAs, die bereits granulare Daten haben (z.B. über Zentralbanken oder EMIR/MiFIR-Transaktionsberichte), und die Beibehaltung des aggregierten und konsolidierten Datensammlungsansatzes gewährleistet werden.
Es wird daher vorgeschlagen, kurzfristig nur minimale Änderungen vorzunehmen, um das AIFMD-Reporting zu verbessern. Aus der praktischen Erfahrung mit den EMIR-Berichtspflichten sollten Lehren gezogen werden, bei denen die mangelnde Implementierungszeit in Kombination mit rechtlicher und operativer Unsicherheit aufgrund undefinierter ESMA-Standards die Fähigkeit des Marktes, die relevanten technischen Spezifikationen rechtzeitig umzusetzen, erheblich beeinträchtigt hat. Im Zusammenhang mit der EMIR-Berichtspflicht unterstützt der BVI nachdrücklich die Idee, ein einseitiges Reporting für börsengehandelte Derivate (ETDs) einzuführen. Nur CCPs sollten verantwortlich und rechtlich verpflichtet sein, ETDs im Auftrag beider Gegenparteien und ihrer Kunden an ein Handelsregister (TR) zu melden. Um jedoch kein unterschiedliches Berichtssystem innerhalb einer Verordnung zu haben, wird vorgeschlagen, das einseitige Reporting auf alle abgewickelten Derivateverträge auszuweiten. Ein solches einseitiges Reporting, das von einem CCP bereitgestellt wird, erleichtert sowohl für alle Marktteilnehmer als auch für die Regulierungsbehörden die Berichtspflicht, wenn sie die Daten analysieren. Ein zweiseitiges Reporting hat den Abstimmungsprozess der Berichtsparteien erhöht und zu einer hohen Zahl ungepaarter und unübereinstimmender Meldegeschäfte an ein TR geführt. Dies erschwert die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung, Analyse und Aggregation dieser Daten, um systemisches Risiko im OTC-Derivatemarkt zu identifizieren.
Darüber hinaus ist der Vorschlag EMIR 3.0, der noch verhandelt wird, und die neu vereinbarten Änderungen an MiFIR, weitere Beispiele für neue Berichtspflichten, die doppelt sein werden, wenn man die Informationen betrachtet, die Managementgesellschaften und/oder Broker/Händler heute bereits melden. Zusammenfassend sind die Berichtsanforderungen für deutsche Vermögensverwalter sehr komplex, belastend und teuer. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die Meldebelastung und den Datenaustausch zwischen den NCAs, der EZB und den nationalen Zentralbanken zu straffen, um die Meldebelastung für alle meldenden Einheiten zu reduzieren. Deshalb wird dringend empfohlen, dass die ESAs die regulatorischen Meldepflichten, die für die Fondsbranche gelten, regelmäßig überprüfen. Dies würde es den ESAs ermöglichen, die EU-Mitgesetzgeber und die Kommission über potenzielle Meldeüberschneidungen zu informieren, wenn neue Rechtsvorschriften in Erwägung gezogen werden, und proaktiv den Mitgesetzgebern/Kommissionen Wege zur Reduzierung der Meldebelastung, der die Branche unterliegt, zu empfehlen. In diesem Kontext sollte die EU auch regelmäßig die Fortschritte im Bereich der regulatorischen Berichterstattung überprüfen und insbesondere darauf achten, dass alle Daten in einer einzigen maschinenlesbaren Form gesammelt werden. Ein solcher Fortschrittsbericht über maschinenlesbares regulatorisches Reporting ist beispielsweise in den USA erforderlich: Siehe den regelmäßigen SEC-Bericht zu diesem Thema, der Kosten und Nutzen spezifiziert und auch die Verwendung solcher Daten in der Aufsicht über Fonds der Investment Management Division der SEC bespricht: https://www.sec.gov/files/fdta-report-12-2023.pdf.

Other Features
AIF
AIFM
broker
capital management companies
CCPs
CMU
cooperation
data protection
Derivatives
digitisation
disclosure
financial stability
fund management
OTC derivatives
process
regulatory
reporting
risk
SFT
standard
supervisory practices
transparency
UCITS
Date Published: 2023-12-28
Regulatory Framework: ESMA Regulation, EBA Regulation, ESRB Regulation, EIOPA Regulation
Regulatory Type: consultation

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