Der BVI positioniert sich entschieden für eine Verlagerung des Derivate-Clearings in die EU. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Drittstaaten zu minimieren und somit die Finanzstabilität in der EU zu erhöhen. Diese Ansicht des BVI stärkt die bereits vorherrschenden Meinungen der EZB, EU-Kommission und der ESMA. In einem Bericht der ESMA von Dezember 2021 (eventid=13955) wurde betont, dass die potenziellen Systemrisiken durch englische Clearingstellen nicht allein durch zusätzliche Krisenmanagement-Instrumente oder engerer Zusammenarbeit mit Drittstaaten-Aufsichtsbehörden gemindert werden können.
Aktuelle Daten zeigen, dass etwa 80% der in Euro denominierten Zinsderivate, essentiell für das Risikomanagement von Fonds, durch das Londoner Clearinghaus LCH abgewickelt werden. Seit dem Brexit steht dieses jedoch nicht mehr unter der Aufsicht der EU. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, hebt hervor: „Eine effektive Überwachung und die im Krisenfall erforderlichen Schritte lassen sich aber nur über den direkten Zugriff durch EU-Aufsichtsbehörden und die EZB sicherstellen“. Der BVI unterstützt daher Maßnahmen, die den Übergang für Marktteilnehmer vereinfachen, einschließlich der Einrichtung aktiver Konten bei EU-Clearingstellen.
Seit 2017 tritt der BVI bereits für eine solche Verlagerung ein und steht damit im Gegensatz zum EU-Fondsverband EFAMA. Während der EFAMA sich gegen die Einführung von aktiven Konten bei EU-Clearingstellen ausspricht, sieht Richter dies als „akzeptablen Kompromiss“, um ein stabiles, wettbewerbsfähiges und effizientes EU-Clearingsystem zu fördern (vgl. eventid=22988). Allerdings lehnt der BVI den Vorschlag ab, Schwellenwerte für aktive Konten zu setzen.