Das BMF informiert über das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI), das am 7. Juni 2017 von Deutschland und 67 weiteren Staaten und Gebieten unterzeichnet wurde. Bis zum 23. März 2023 haben insgesamt 100 Staaten und Gebiete das Übereinkommen unterzeichnet.
Das BEPS-MLI ist ein zentrales Element des BEPS-Projekts der OECD und G20, das sich gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen richtet. Durch das Übereinkommen sollen zahlreiche Empfehlungen des Projekts direkt in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen der teilnehmenden Staaten umgesetzt werden.
Das BEPS-Projekt entstand aufgrund der Beobachtung, dass multinationale Unternehmen ihre Steuerlast auf ein Minimum senken konnten, was zu Steuermindereinnahmen und erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führte. Dem Problem kann nur durch international abgestimmte Maßnahmen begegnet werden, weshalb sich alle Staaten der OECD, G20 sowie Entwicklungs- und Schwellenländer dem Projekt angeschlossen haben.
Die Einigung auf die Zwei-Säulen-Lösung zur internationalen Besteuerung von Unternehmen knüpft an diesen Erfolg an und zielt darauf ab, steuerliche Herausforderungen durch Digitalisierung und grenzüberschreitende Geschäftsmodelle zu bewältigen. Säule 1 konzentriert sich auf die faire Verteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Marktstaaten, um die globale Steuerrechtsordnung zu stabilisieren. Säule 2 schlägt eine globale effektive Mindestbesteuerung vor, um Steuerfairness zu fördern und aggressive Steuerplanung durch Gewinnverlagerungen zu bekämpfen.
Das BEPS-MLI trat am 1. April 2021 für Deutschland in Kraft, ist jedoch noch nicht wirksam geworden. Die Wirksamkeit setzt die Notifizierung gegenüber der OECD voraus, dass die erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind. Dies soll nach Abschluss eines zweiten Gesetzgebungsverfahrens erfolgen, das die Modifikationen der vom BEPS-MLI erfassten Steuerabkommen konkretisiert.
Darüber hinaus weist das BMF auf die Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung hin (bitte eventid=20382 beachten).