Der VSV betont in einer Mitteilung zur neuen Datenschutzgesetzgebung, die am 1. September 2023 in Kraft trat, dass traditionelle Vermögensverwalter von dem neuen Gesetz nur minimal betroffen sind, da es klarstellt, dass viele der neuen Verpflichtungen nicht für die Datenverarbeitung gelten, die bereits durch bestehende Gesetze wie das GwG und FIDLEG geregelt ist.
Dennoch hat der VSV sein Organisationshandbuch aktualisiert, um relevante Informationen für Vermögensverwalter aufzunehmen. Das aktualisierte Handbuch behandelt auch Änderungen in anderen rechtlichen Vorschriften und passt sich den Praktiken der FINMA und der Aufsichtsbehörden an. Zudem bietet der VSV eine rechtliche Übersicht über das überarbeitete Datenschutzgesetz auf seiner Website an. Vermögensverwalter werden daran erinnert, basierend auf der Größe und Art ihres Unternehmens zu bestimmen, wie sie ihre Compliance-Verfahren organisieren sollen.
Diejenigen, die das VSV-Organisationshandbuch als Referenz verwenden, müssen nicht für jede Änderung die Genehmigung der FINMA einholen, müssen jedoch neue Dokumente auf die EHP-Plattform hochladen. Im Falle von Unsicherheiten über die Auswirkungen einer Änderung wird empfohlen, sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden.