Der VSV betont in einer Mitteilung zur neuen Datenschutzgesetzgebung, die am 1. September
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Der VSV betont in einer Mitteilung zur neuen Datenschutzgesetzgebung, die am 1. September 2023 in Kraft trat, dass traditionelle Vermögensverwalter von dem neuen Gesetz nur minimal betroffen sind, da es klarstellt, dass viele der neuen Verpflichtungen nicht für die Datenverarbeitung gelten, die bereits durch bestehende Gesetze wie das GwG und FIDLEG geregelt ist. Dennoch hat der VSV sein Organisationshandbuch aktualisiert, um relevante Informationen für ...