Die Schweizerische Bundesregierung führte eine Konsultation zur Einführung eines Schweizer Trusts durch. Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass derzeit kein ausreichender politischer Konsens besteht, um einen Schweizer Trust nach schweizerischem Recht umzusetzen. Insbesondere stießen die vorgeschlagenen Steuervorschriften während der Konsultation auf klaren Widerstand. Als Ergebnis hat der Bundesrat beschlossen, keinen formellen Vorschlag auszuarbeiten und empfiehlt stattdessen, den Vorstoß auf Eis zu legen.
Der Trust ist ein flexibles Rechtsinstrument, das aus dem angloamerikanischen Recht stammt. Es wird häufig in familiären Kontexten für die Nachlass- und Vermögensübertragung über Generationen hinweg verwendet. In der Geschäftswelt werden Trusts auch zur Vermögenssicherung, Verwaltung und Absicherung eingesetzt, beispielsweise zur Finanzierung von Investitionen und Transaktionen. Seit der Verabschiedung des Haager Trustübereinkommens im Jahr 2007 werden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt, und dieses Rechtsinstitut hat an praktischer Bedeutung gewonnen.
Das Schweizer Parlament hatte die Bundesregierung mit der Schaffung eines Schweizer Trusts im Schweizerischen Obligationenrecht gemäß Motion 18.3383 beauftragt, die Bundesregierung legte daraufhin einen Vorschlag zur Konsultation vor.
Die Mehrheit der Befragten unterstützte den Vorschlag der Bundesregierung zur Regelung der Besteuerung von Trusts allerdings nicht, sie bevorzugten die Fortsetzung der bestehenden Praxis der Trustbesteuerung. Obwohl Einigkeit darüber besteht, dass die Schweiz ein geeignetes Rechtsinstrument für die Vermögens- und Nachlassplanung benötigt, waren viele Teilnehmer der Meinung, dass der Trust nach schweizerischem Recht keine geeignete Rechtsinstitution sei.
In Anbetracht der Ergebnisse der Konsultation kam die Bundesregierung zu dem Schluss, dass derzeit keine Mehrheit für die Einführung eines Schweizer Trusts besteht. Daher hat sie beschlossen, keinen formellen Vorschlag auszuarbeiten und empfiehlt, die Motion nicht weiter voranzutreiben.