Die FATF hat ihren vierten FUR zur Schweiz veröffentlicht, der auf der letzten Länderprüfung von 2016 basiert. In diesem Bericht werden die Fortschritte der Schweiz bei der Stärkung ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anerkannt. Die FATF hebt dabei insbesondere die bedeutenden Schritte hervor, welche die Schweiz durch die Überarbeitung ihres GwG gemacht hat (eventid=17157).
Die Bewertung der Schweiz in Bezug auf Empfehlung 10 und Empfehlung 40 wurde aufgrund dieser Fortschritte angehoben. Empfehlung 10, die sich auf die Kundenprüfung und Risikobewertung bezieht, wurde von „teilweise konform“ auf „weitgehend konform“ hochgestuft. Empfehlung 40, die sich auf die Schaffung von Transparenz bei juristischen Personen und Trusts bezieht, wurde ebenfalls von „teilweise konform“ auf „weitgehend konform“ hochgestuft.
Die FATF bewertet die Schweiz insgesamt positiv, mit 8 Empfehlungen, die als „konform“, 29 Empfehlungen als „weitgehend konform“ und 3 Empfehlungen als „teilweise konform“ bewertet werden. Dies zeigt die Bemühungen der Schweiz, ihre Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften zu stärken.
Die Schweiz hat aus Sicht der FATF erkannt, dass zur Aufrechterhaltung der Integrität ihres Finanzplatzes weitere Maßnahmen erforderlich sind. Insbesondere im Bereich der Transparenz juristischer Personen und bei der Beratungstätigkeit, vor allem in der Rechtsberatung, bestehen jedoch weiterhin Herausforderungen. Internationale Standards in diesem Bereich entwickeln sich kontinuierlich weiter, und die Schweiz hat bereits Schritte unternommen, um diesen Standards gerecht zu werden (eventid=22676).
Der Bericht betont auch die Bedeutung einer starken Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Schweiz sieht die Anerkennung ihrer Fortschritte durch die FATF als wichtigen Schritt hin zu einem international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatz und Wirtschaftsstandort.
Die nächste umfassende Länderprüfung der Schweiz durch die FATF wird voraussichtlich 2027/2028 stattfinden, bei der die Wirksamkeit der Maßnahmen erneut überprüft wird, um die Integrität des Finanzsektors weiterhin zu gewährleisten.