Die BaFin hat ihre Website mit einem Artikel zum Thema „Die Prospektpflicht und das Verfahren im Überblick“ aktualisiert.
In diesem Artikel werden prospektrelevante Details wie die Definition von Vermögensanlagen und das Prozedere der BaFin-Prüfung sowie der Veröffentlichung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 VermAnlG erörtert.
Eine Gegenüberstellung der neuesten Version der Website mit der früheren Version vom 2. Februar 2022 (eventid=14068), durchgeführt mit einem Vergleichstool, offenbarte, dass neben redaktionellen Anpassungen vor allem die Umbenennung des zuständigen BaFin-Referats von WA 54 in WA 34 hervorzuheben ist.
Im Abschnitt „Prüfung durch die BaFin“ wird nun dargelegt, dass der Verkaufsprospekt über die MVP gemäß § 14 Abs. 4 VermAnlG ausschließlich an das Referat WA 34, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main zu richten ist.