Die BaFin hat ihre Webseite aktualisiert, um Informationen über „Dienstleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten gemäß MiCAR“ bereitzustellen und Verständlichkeit über die MiCAR-Regelungen zu schaffen.
Ein Hauptmerkmal dieser Seite ist ein FAQ-Katalog von BaFin mit insgesamt 19 Fragen (17 alte und 2 neue). Dieser dient dazu, Interessierten einen grundlegenden Überblick über die relevantesten Aspekte im Kontext von MiCAR zu bieten.
Es werden verschiedene Themen angeschnitten, von der Krypto-Definition gemäß MiCAR über spezifische Krypto-Asset-Typen wie ART und EMT bis hin zu den Regularien ihrer Emission und den Pflichten der Emittenten. Der Katalog diskutiert auch die spezifischen Regeln für Kryptowertedienstleistungsanbieter und erörtert, welche Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gelten und welche Behörde für die Aufsicht zuständig ist.
Obwohl der Katalog als Einführungs- und Orientierungsinstrument dienen soll, unterstreicht die BaFin, dass er nicht alle Fragen endgültig klärt. Sie plant, ihre Informationsangebote stetig zu aktualisieren, um Transparenz und Konformität im Umgang mit Kryptowerten nach MiCAR zu unterstützen.
Die neuesten FAQ-Updates behandeln die Anforderungen an Versicherungspolicen zur Deckung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen und klären die Pflichten von DLT-Netzwerkknotenbetreibern und Validierern im Kontext von MiCAR-Dienstleistungen und lauten wie folgt:
18. Welche Anforderungen sind an die Versicherungspolice oder Garantie zur Deckung der prudentiellen aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen nach Artikel 67 MiCAR zu stellen?
Die prudentiellen Anforderungen an Kryptowerte-Dienstleister können auch in Form einer Versicherungspolice erfüllt werden (Art. 67 Absatz 4 Buchstabe b) MiCAR). Die Anforderungen an die Versicherungspolice sind in Art. 67 Abs. 5 und 6 MiCAR spezifiziert. Institute, die eine entsprechende Versicherungslösung zur Erfüllung der prudentiellen Anforderungen abschließen, müssen gewährleisten, dass sämtliche in den Art. 67 Abs. 5 und 6 MiCAR genannten Anforderungen dauerhaft und uneingeschränkt erfüllt sind.
19. Welche Pflichten löse ich im Zusammenhang mit MiCAR-Dienstleistungen als DLT-Netzwerkknotenbetreiber (sog. Node operator) oder Validierer aus?
Die ausschließliche Tätigkeit als DLT-Netzwerkknotenbetreiber oder Validierer wird in der Regel keine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach MiCAR darstellen. Dies gilt indes nur, solange und soweit diese Tätigkeiten ausschließlich zum Zwecke der Bestätigung einer Transaktion und der Aktualisierung des Status des Distributed-Ledger durchgeführt werden (vgl. Erwägungsgrund 93 MiCAR). Ob eine bestimmte Tätigkeit hiernach erlaubnispflichtig ist oder nicht, ist von der aufsichtsrechtlichen Beurteilung des konkreten Einzelfalls abhängig.