Die EBA startete im April 2023 eine Konsultation zu ihrem Entwurf von Leitlinien zur Bewertung der Eignung des Leistungs- oder Verwaltungsorgans von Kreditdienstleistern im Kontext der Richtlinie über notleidende Kredite. Diese Leitlinien beabsichtigen, die ordnungsgemäße und verantwortungsbewusste Geschäftsführung von Kreditdienstleistern sicherzustellen (bitte eventid=20693 beachten).
In ihrer Stellungnahme betont die DK die Bedeutung einer angepassten Qualifikation, die auf das jeweilige Geschäftsmodell zugeschnitten ist. Die DK ist der Ansicht, dass nicht dieselben Standards für einen Kreditdienstleister gelten sollten wie für den Vorstand einer Bank. Zudem sollte ein einheitlicher aufsichtsrechtlicher Rahmen geschaffen werden, um doppelte Aufsicht zu vermeiden.
Die DK äußerte zudem Bedenken bezüglich der Proportionalität und betonte die Relevanz der Geschäftstätigkeit. Es wurde vorgeschlagen, dass Kreditdienstleister, die Teil einer Gruppe gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) sind, nicht nur dem Proportionalitätsprinzip unterliegen sollten, sondern auch von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen werden sollten, da sie bereits der konsolidierten Aufsicht unter CRD IV unterliegen.
Außerdem wurden spezifische Fragen bezüglich der EBA-Leitlinien aufgeworfen, unter anderem zu den Anforderungen an die Eignung von Kreditdienstleistern und den individuellen und kollektiven Kriterien für die Bewertung der Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans. Dabei wurde betont, dass landesspezifische Zulassungsanforderungen und Regeln für das Inkasso in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten.
Darüber hinaus betonte die DK die Bedeutung von Bestandsschutzregelungen für bestehende Dienstleister und plädierte für eine stärkere nationale Umsetzung bestimmter Anforderungen, insbesondere für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind.