Die Deutsche Kreditwirtschaf (DK) veröffentlicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (siehe EventID #20578).
Die DK begrüßt den Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes „als starkes Signal, mit dem erste erforderliche Maßnahmen für den dringend benötigten Investitionsbedarf in die digitale und grüne Transformation umgesetzt werden“. Durch Entbürokratisierung und Internationalisierung soll der Finanzstandort Deutschland attraktiver werden und so die EU-Kommission bei der Vertiefung des europäischen Kapitalmarkts unterstützen.
Die DK lobt die geplanten Überarbeitungen der nationalen Kapitalmarktregeln und Erleichterungen beim Kapitalmarktzugang und den Zulassungsfolgepflichten, die den Kapitalmarkt auch für KMUs attraktiver machen. Die rechtssichere Vertragsgestaltung und die geplanten Anpassungen im Gesellschaftsrecht werden als richtiger Ansatz betrachtet. Zusätzliche Ergänzungen werden angeregt, um die Regelung noch wirksamer zu gestalten.
Die Einführung der elektronischen Aktie, steuerliche Verbesserungen (z.B. für einen aktienbasierten Vermögensaufbau/Altersvorsorge und Umsatzsteuererleichterungen) und der Abbau von administrativen Hürden werden ebenfalls positiv bewertet.
Die DK schlägt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen vor, um das Ziel der Stärkung des Finanzstandorts Deutschland zielgerichteter zu erreichen. Diese betreffen unter anderem die Erweiterung des Kreises der erfassten Marktteilnehmer, die Konkretisierung des Begriffs der internationalen Finanzorganisation, Regelungen für ausländische Marktteilnehmer und Anpassungen im Einkommensteuerrecht.
Die DK fordert zudem eine anlageneutrale Ausgestaltung der Vermögensbildung, die Aufhebung von Verrechnungsbeschränkungen für Verluste aus bestimmten Finanzgeschäften und gesetzliche Klarstellungen im Bereich der Geldwäscheprävention.