In einer Pressemitteilung kritisiert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) den Vorschlag der Europäische Kommission zum Krisenmanagement für Banken.
Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Überarbeitung der Regelungen für den Umgang mit Kreditinstituten in finanziellen Schwierigkeiten veröffentlicht, die Änderungen der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten, der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und der Einlagensicherungsrichtlinie beinhalten. Die DK unterstützt grundsätzlich das Ziel der Optimierung des bestehenden Rechtsrahmens, lehnt jedoch den Vorschlag ab, die Bankenabwicklung für kleine und mittlere Institute zum neuen Standard zu machen.
Laut Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), würde dieser Paradigmenwechsel das Ziel der Finanzmarktstabilität verfehlen und sogar das Gegenteil bewirken. Die „Abwicklung für alle“ würde auf Kosten der nationalen einlagenbezogenen Sicherungssysteme gehen und die bewährten Schutzmechanismen der bestehenden nationalen Sicherungssysteme gefährden.
Die DK wird sich im Gesetzgebungsverfahren für grundlegende Änderungen der vorgeschlagenen Regelungen einsetzen, um das Ziel der Stärkung des Krisenmanagements für Banken zu erreichen, ohne das Vertrauen der Einleger und Investoren in das bestehende Schutzniveau unnötig zu schwächen. Derzeit haben Einlagensicherungssysteme eine vorrangige Stellung in einer Insolvenz, die durch die Vorschläge abgeschafft werden soll, um die Vorteilhaftigkeit einer Abwicklung gegenüber der Insolvenz zu erhöhen.
Die DK betont zudem, dass mit Erreichen der Zielausstattung des einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) Ende dieses Jahres in Höhe von rund 78 Milliarden Euro die reguläre Beitragserhebung endet, was bereits rund 40 Prozent über der ursprünglich avisierten und als ausreichend erachteten Zielausstattung liegt.