Die BaFin veröffentlicht ein Informationsblatt zum Fachverfahren „Elektronische Hinterlegung endgültiger Angebotsbedingungen“.
Dieses Informationsblatt erläutert den Weg zur erfolgreichen elektronischen Einreichung der endgültigen Bedingungen des Angebots.
Endgültige Angebotsbedingungen müssen gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 – Prospektverordnung (ProspektVO) elektronisch bei der BaFin hinterlegt werden. Hierfür steht das MVP-Portal zur Verfügung, für dessen Nutzung eine Registrierung und Anmeldung notwendig ist.
„Bei der Hinterlegung von endgültigen Bedingungen nach der ProspektVO sind die Vorgaben der am 15.03.2019 veröffentlichten regulatory technical standards on data and machine readability (enthalten in Anhang VII DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/979 DER KOMMISSION vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission; Nennung: RTS) zu beachten.“ Dabei müssen bestimmte Metadaten angegeben werden.
„Je nach Meldungsart stehen im Fachverfahren unterschiedliche Web-Formulare zur Verfügung.
Folgende Meldungsarten
– Hinterlegung nach Art. 8 Abs. 5 ProspektVO
– Mitteilung nach Art. 25 Abs. 4 ProspektVO
– Rücknahme einer Mitteilung nach Art. 25 Abs. 4 ProspektVO
stehen für die Verfahren: Web Formular, XML-Datei Upload und SOAP Webservice zur Verfügung.“