Das BMF veröffentlicht einen Entwurf eines aktualisierten Schreibens zur Anwendung des UmwStE.
Dieser Entwurf bezieht sich auf die Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen seit der letzten Version des Schreibens aus dem Jahr 2011. Die Aktualisierungen umfassen unter anderem Klarstellungen und Präzisierungen zu verschiedenen Steuerfragen.
Zu den relevanten Änderungen gehört die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des Umwandlungssteuergesetzes durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25. Juni 2021, welches u.a. die Option zur Körperschaftsbesteuerung und die Anwendung auf bestimmte Drittstaatenfälle beinhaltet. Zudem wurde der sachliche Anwendungsbereich hinsichtlich grenzüberschreitender Umwandlungen präzisiert, und es wurden neue Regelungen zum Formwechsel eingeführt, die auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache Polbud Bezug nehmen, das die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU stärkt.
Des Weiteren werden im Entwurf die steuerlichen Auswirkungen von Vermögensübergängen bei Verschmelzungen und die Besteuerung von Anteilseignern der übertragenden Körperschaft behandelt. Hierbei wird auch auf die steuerlichen Konsequenzen von Verlustverrechnungsverboten eingegangen, welche auch ohne Missbrauchsabsicht gelten.
Der Entwurf nimmt zudem Stellung zu den steuerlichen Auswirkungen von Umwandlungen auf eine Organschaft, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz.
Darüber hinaus wird im Entwurf klargestellt, dass die vorgeschlagenen Änderungen auf alle offenen Fälle Anwendung finden sollen, sofern keine maßgeblichen Änderungen der Rechtslage eingetreten sind. Für den Entwurf ist eine Stellungnahmefrist bis zum 6. Dezember 2023 vorgesehen.