Das BMJ hat einen Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) veröffentlicht.
Der Referentenentwurf überarbeitet das zeitlich begrenzte KapMuG und optimiert die Anforderungen im Umgang mit Massenverfahren im Kapitalmarktrecht.
Der Referentenentwurf, zielt darauf ab, den Massenverfahrensablauf zu straffen, indem das Verhältnis zwischen den Prozessgerichten und dem OLG neu definiert wird. Das OLG soll künftig eine zentralere Rolle einnehmen, indem es die relevanten Feststellungsziele eigenständig bestimmt und den Verfahrensablauf stärker steuert.
Das BMJ schlägt zudem vor, das OLG mit der Entscheidung über die personelle Erweiterung des Musterverfahrens zu betrauen, was jedoch zu Verzögerungen des Verfahrensbeginns führen könnte. Die vorgesehene verpflichtende elektronische Aktenführung soll die Effizienz steigern.
Ein weiterer Kernpunkt der Reform betrifft die Reduzierung des Kreises der Beigeladenen im Musterverfahren, um die Anzahl der Verfahrensbeteiligten zu verringern und somit die Verfahren zu beschleunigen. Nur noch Parteien, die einen Musterverfahrensantrag oder einen Erweiterungsantrag gestellt haben, sollen als Beigeladene gelten.
Zusätzlich sollte eine Synopse, die das aktuell gültige KapMuG 2012 mit dem vorliegenden Referentenentwurf für das KapMuG 2024 gegenüberstellt und vergleicht, in die Betrachtungen einbezogen werden, um die Änderungen im Gesetz über Musterverfahren bei kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten umfassend zu erfassen.