In einer Publikation begrüßt die BaFin die Erklärung der ESMA zur Integration von ESG-Informationen in Wertpapierprospekte (bitte eventid=22064 beachten), die aufzeigen, welche ESG-Informationen Emittenten in ihre Prospekte integrieren müssen. Diese Erklärung bezieht sich insbesondere auf Prospekte für Nichtdividendenwerte, einschließlich Green Bonds, und Aktien.
Die BaFin plant, die ESMA-Richtlinien in ihrer Aufsichtspraxis zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Emittenten ermutigt werden, diese Anweisungen bei der Erstellung ihrer Prospekte zu beachten, insbesondere wenn sie Angaben zu ihrem Nachhaltigkeitsprofil und zu als nachhaltig gekennzeichneten Finanzprodukten machen.
Bisher gab es keine spezifischen, bindenden ESG-Offenlegungsanforderungen für Prospekte, nur allgemeine Anforderungen. Die ESMA-Richtlinie bringt Klarheit in Bezug auf die konkreten Erwartungen an ESG-Informationen in Prospekten.
Die BaFin sieht in der ESMA-Erklärung einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung ihrer Sustainable-Finance-Strategie (bitte eventid=21835 beachten). Ein zentrales Ziel dieser Strategie ist die Bekämpfung von „Greenwashing“. Die Bereitstellung verlässlicher nachhaltigkeitsbezogener Informationen über Emittenten und deren Wertpapiere ist eine entscheidende Voraussetzung zur Verhinderung von Greenwashing.
Die ESMA-Richtlinie ist ein bedeutender Schritt zur einheitlichen Anwendung der EU-Prospektverordnung in ganz Europa und bietet eine klare Orientierung für Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden bei der Erstellung und Prüfung von Prospekten. Die BaFin unterstützt diesen Ansatz und betrachtet ihn als wichtigen Beitrag zur Förderung der Transparenz im Finanzsektor.