Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) veröffentlicht ihre Stellungnahme zum ersten Entwurf der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).
Der GDV begrüßt den von der EFRAG vorgelegten Entwurf der ESRS, weist jedoch auf verbleibende Herausforderungen bei der Umsetzung in der Versicherungsbranche hin.
Primär muss im Hinblick auf die Wesentlichkeit geprüft werden, ob alle als obligatorisch eingestuften Offenlegungspflichten und alle einbezogenen Datenpunkte für alle Unternehmen tatsächlich wesentlich sind. Andernfalls besteht ein hohes Risiko der Informationsüberlastung, da die Nachhaltigkeitsberichte mit Informationen aufgebläht würden, die nur von begrenztem Nutzen sind. In jedem Fall sollte eine vollständige Liste aller obligatorischen Datenpunkte und aller Datenpunkte, die einer Wesentlichkeitsprüfung unterzogen werden, vorgelegt werden. Dies ist eine Voraussetzung für eine sinnvolle Vorbereitung durch die Unternehmen und weitere Entwicklungen, z. B. im Hinblick auf den European Single Access Point (ESAP).
Im Hinblick auf die Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette sollte unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versicherungswirtschaft zumindest klargestellt werden, dass die Offenlegungsanforderungen des sektorunabhängigen ESRS keinen generellen Look-Through für alle Kapitalanlagen, Kunden und Versicherungsnehmer für alle Offenlegungsanforderungen erfordern. Eine Klarstellung ist erforderlich, solange der sektorspezifische ESRS keine Spezifizierung für Versicherungsunternehmen vorsieht.
Außerdem ist die Versicherungswirtschaft auf die von der Realwirtschaft gelieferten Daten angewiesen, um ihre eigenen Berichtspflichten zu erfüllen. Daher sollen auch branchenspezifische Standards für die Finanzindustrie definiert werden. Ein weiterer Aspekt, bei dem der GDV Bedarf an zusätzlichen Leitlinien sieht, ist die Verhältnismäßigkeit, da kleine Versicherungsunternehmen mit Berichtsanforderungen unnötig belastet werden.
Schließlich schlägt der GDV weitere Evaluierung vor, sobald die IFRS Sustainability Disclosure Standards (SDS) für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen fertiggestellt wird, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Der GDV begrüßt nachdrücklich, dass die ESRS bereits geändert wurden, um sie besser an die SDS anzupassen. Es muss jedoch noch mehr getan werden, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der ESRS automatisch zur Einhaltung der SDS führt.