Der GDV hat einen Onlineartikel zum Thema ESG-Transparenzvorgaben veröffentlicht, in welchem der Verband verschiedene Entwicklungen aufgreift. Zunächst weist der GDV auf den EU Beschluss hin, wonach Versicherungsunternehmen in ihren Nicht-finanziellen Erklärungen angeben müssen, welcher Teil ihres Geschäfts mit den Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten übereinstimmt. Hierzu zählt auch die Absicherung von Naturgefahrenrisiken in Nicht-Lebensversiche
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