Die SBVg begrüßt die Berichte des BCBS (eventid=23195) und des FSB und betont die Bedeutung der Erkenntnisse. Die SBVg unterstützt regulatorische Anpassungen, um die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken und wird aktiv an diesen Bemühungen teilnehmen.
So weisen Berichte des BCBS und des FSB zur Credit Suisse-Übernahme durch die UBS (EventID #20185) darauf hin, dass die Resolution der Credit Suisse grundsätzlich funktionieren könnte, dennoch gibt es Raum für Verbesserungen im Bereich der Regulierung und Aufsicht.
Die Bewertungen konzentrieren sich auf die TBTF-Regulierungen, speziell auf Kapital- und Liquiditätsanforderungen, die überwiegend positiv bewertet werden. Jedoch stoßen die Resolutionsmaßnahmen auf unterschiedliche Meinungen: Während Professor M. Ammann sie als unzureichend bezeichnet, bemängelt die Expertengruppe «Bankenstabilität» mangelnde Flexibilität (eventid=22667).
In einer überraschenden vorläufigen Einschätzung kommt das FSB zu dem Schluss, dass die Resolution im Fall Credit Suisse durchaus möglich gewesen wäre. Die Vorbereitungen wurden als angemessen erachtet, allerdings wurden mögliche Auswirkungen von Verlusten auf Aktionäre und Anleihegläubiger, die Unsicherheit hinsichtlich der Marktakzeptanz einer rekapitalisierten Einheit und Risiken bei den Bail-in-Mechanismen als Hindernisse für die Auflösung identifiziert, daher favorisierte auch die FINMA alternative Stabilisierungsmaßnahmen.
Das FSB plant, spezifische Probleme anzugehen, um die Robustheit der Resolution systemrelevanter Banken zu erhöhen. Dies beinhaltet die Verbesserung des PLB (eventid=22744), die Anwendung und grenzüberschreitende Anerkennung von Bail-in-Kapital sowie die Koordinierung und Kommunikation während Resolutionsmaßnahmen.
Der Bericht des BCBS untersucht, warum die Credit Suisse trotz finanzieller Schwierigkeiten die Liquiditätsanforderungen erfüllen konnte. Er hinterfragt die Relevanz der NSFR und kalibrierte Liquiditätsvorschriften. Zudem kritisiert der BCBS die Verwendung von HQLA für andere Zwecke als die Abdeckung von Liquiditätsengpässen.