Die FINMA hat eine Aufsichtsmitteilung zu Staking-Dienstleistungen veröffentlicht. Ziel ist es, Kunden vor Insolvenzrisiken zu schützen, insbesondere im Zusammenhang mit gestakten kryptobasierten Vermögenswerten.
Die Mitteilung zielt darauf ab, rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Verwahrung von gestakten Vermögenswerten zu klären. Ein Schwerpunkt liegt auf der Forderung, diese Vermögenswerte jederzeit für Kunden verfügbar zu halten, um im Falle einer Insolvenz ausreichenden Schutz zu bieten. Im Konkursfall eines von der FINMA beaufsichtigten Unternehmens sollen gestakte kryptobasierte Vermögenswerte zugunsten der Kunden aus der Konkursmasse ausgesondert werden, sofern bestimmte risikomindernde Maßnahmen ergriffen wurden und Kunden angemessen über die Risiken informiert wurden. Dabei ist keine Eigenmittelunterlegung vorgesehen.
Die Aufsichtsmitteilung bietet einen umfassenden Überblick über verschiedene Staking-Varianten und hebt die damit verbundenen Risiken hervor. Es werden auch erforderliche risikomindernde Maßnahmen erläutert, die Unternehmen ergreifen sollten, um den Kunden angemessenen Schutz zu bieten. Anleger werden besonders auf technische Risiken, Gegenparteirisiken und Marktrisiken aufmerksam gemacht, die mit dem Staking verbunden sind.