Die FINMA hat eine Analyse zur Transparenz und den bereitgestellten Informationen für Kunden beim Kauf von Lebensversicherungspolicen durchgeführt. Dabei stellte sie fest, dass oft eine unzureichende Transparenz vorliegt, was zu unrealistischen Erwartungen bei den Versicherungsnehmern führt. Als Reaktion darauf betonte die FINMA ihre Erwartungen an Versicherer, zukünftigen Versicherungsnehmern realistischere Entscheidungsgrundlagen zu bieten. Sie wird die Aufsicht in diesem Bereich verstärken.
Im Rahmen ihrer Aufsicht hat die FINMA Beispielrechnungen von Lebensversicherungsunternehmen für verschiedene Szenarien überprüft, darunter günstige, moderate und ungünstige Ergebnisse. Diese Berechnungen sollen den Versicherungsnehmern helfen, die Risiken und potenziellen zukünftigen Erträge der Versicherungsprodukte abzuschätzen. Die FINMA stellte fest, dass über neunzig Prozent der untersuchten Beispielrechnungen zu optimistische Prognosen lieferten, insbesondere im ungünstigen Szenario.
Die Untersuchung der FINMA ergab auch, dass rund acht Prozent der Kunden, die zwischen 2010 und 2011 investmentgebundene Versicherungspolicen ohne Garantien abgeschlossen hatten, niedrigere Erträge aus ihren Ersparnissen erzielten als risikofreie Renditen. Dies legt nahe, dass selbst bei positiven Marktentwicklungen die Renditen unter risikofreien Niveaus liegen könnten. Die Untersuchung zeigte auch, dass einige Kunden bei Fälligkeit mit Verlusten von bis zu 50 Prozent ihrer gezahlten Prämien rechnen müssten.
Die FINMA betonte, dass es wesentliche Unterschiede zwischen Lebensversicherungspolicen mit Anlagekomponenten und eigenständigen Investmentfonds gibt. Versicherungsnehmer von Lebensversicherungspolicen sind an ein festes Fälligkeitsdatum gebunden und könnten hohe Kosten bei vorzeitiger Kündigung der Police tragen. Diese Kosten könnten insbesondere bei einer Fälligkeit während eines Marktabschwungs die Renditen beeinträchtigen.
Um diese Probleme anzugehen, haben die Schweizer Gesetzgeber das VAG und die AVO überarbeitet (eventid=21343), um den Kundenschutz und die Transparenz zu stärken. Die überarbeiteten Vorschriften treten am 1. Januar 2024 in Kraft, mit Übergangsfristen. Die Vorschriften verlangen explizit, dass Versicherer transparente und verständliche Informationen über Risiken und potenzielle Renditen beim Verkauf von Lebensversicherungspolicen bereitstellen.