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Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)

ID 25325

Das BMF veröffentlicht einen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) sowie eine Reihe von Stellungnahmen zum Referentenentwurf, siehe eventid=22361.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der Finanz- und Realwirtschaft gemacht. Dieser Schritt folgt der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 und zielt darauf ab, die durch die globale Finanzkrise und andere wirtschaftliche Schocks verursachte Belastung der Bankbilanzen durch hohe Bestände notleidender Kredite zu adressieren. Der Entwurf bietet institutionellen Investoren die Möglichkeit, notleidende Kredite von den Banken zu erwerben, um so eine frühzeitige Entlastung der Bankbilanzen und eine Risikostreuung zu ermöglichen. Das geplante Gesetz beabsichtigt, durch die Einführung von Erlaubnisverfahren und strengen aufsichtlichen Anforderungen, wie Risikomanagement und Verpflichtungen gegenüber den Kreditnehmern, ein hohes Schutzniveau für Kreditnehmer zu gewährleisten. Zugleich wird durch die Schaffung eines Registers für zugelassene Kreditdienstleistungsinstitute Transparenz gefördert und die Grundlage für eine effektive Beaufsichtigung durch die BaFin gelegt. Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen können mit Bußgeldern oder strafrechtlich geahndet werden, was die Einhaltung der Regeln sicherstellt. Der Gesetzentwurf stellt damit einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Finanzmärkte dar, indem er die Effizienz und Transparenz der Kreditzweitmärkte erhöht und gleichzeitig den Schutz der Kreditnehmer fortwährend in den Vordergrund stellt. Dieser Schritt ist ein wichtiger Teil der Bemühungen, die Finanzmärkte zu stabilisieren und die europäischen Banken zu entlasten, um eine schnelle Erholung von Finanz- und Realwirtschaft zu fördern.
Darüber hinaus möchten wir uns in diesem Event auf die Stellungnahme des IDW und insbesondere auf die geplanten Änderungen des KAGB und VAG konzentrieren.
Das IDW kritisiert die geplanten Änderungen der §§ 38, 45a, 47, 102, 121 und 136 KAGB, die vorsehen, dass die BaFin künftig die Prüfungsinhalte und -schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung festlegen kann, um einen Gleichlauf mit mit §§ 30 KWG, 89 Abs. 4 Satz 1 und 2 WpHG und 78 Abs. 4 WpIG zu erreichen, und hebt hervor, dass solche Vorgaben rechtzeitig vor der Prüfungssaison verfügbar sein müssen.
Die Ausweitung des Tätigkeitsverbots in § 40 Abs. 1 KAGB auf Geschäftsleiter aller juristischen Personen wird negativ gesehen und eine differenzierte Betrachtung entsprechend der Art des Verstoßes gefordert.
Des Weiteren wird die geplante Ersetzung des Begriffs „Abschlussprüfer“ durch „geeigneter Prüfer“ im § 102 KAGB in Frage gestellt, da dies möglicherweise nicht mit Unionsrecht konform sei.
Besonders kritisch sieht das IDW die geplanten Streichungen und Änderungen bezüglich der Angabepflichten aus der SFDR und der TR im Jahresbericht, die durch die EU-Verordnung vorgegeben sind. Diese sollten nach Auffassung des IDW in den Jahresberichten der Sondervermögen beibehalten und klar geregelt werden.
Zusätzlich weist das IDW darauf hin, dass die Erweiterung der aufsichtsrechtlichen Prüfung um EMIR-VO, SFTR und MiFIR-Anforderungen den Rahmen der Prüfungen auf KVG-Ebene übersteigt und plädiert dafür, diese weiterhin ausschließlich auf KVG-Ebene zu belassen.
Darüber hinaus hebt das IDW hervor, dass die Ergänzung des § 35 Abs. 1 VAG durch den neuen § 35a VAG, der die Prüfungsinhalte und -schwerpunkte bei Versicherungsunternehmen regelt, redundant erscheint und daher verzichtbar ist. Das IDW mahnt, die Gesetzesbegründung für eine klarere und präzisere Formulierung zu überarbeiten, um Missverständnisse und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Other Features
AIF
AIFM
auditing
banks
capital management companies
CMU
credit
ESG disclosure
insurance
investment firms
NPL
reporting
standard
supervisory practices
sustainability
transparency
Date Published: 2023-10-13
Regulatory Framework: Capital Markets Union (CMU)
Regulatory Type: opinion

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