Der BVI hat auf die Aufforderung der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – ESAs) zur Stellungnahme zum Thema Greenwashing reagiert und in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme sowie ein Papier, das die Kernaussagen enthält, veröffentlicht.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Der BVI glaubt nicht, dass Greenwashing unbeabsichtigt geschehen kann, und betrachtet die versehentliche Fehlinterpretation von gesetzlichen Anforderungen (SFDR-Regelungen und die MiFID/IDD-Bestimmungen) nicht als Greenwashing. Dies gilt auch für die Offenlegungspflichten in den standardisierten ESG-Anhängen und der standardisierten PAI-Reporting im Rahmen der SFDR. Das Verständnis von Greenwashing wird häufig dahingehend fehlinterpretiert, dass bestimmte Qualitätsstandards der Nachhaltigkeit nicht erfüllt werden, was der BVI für ein falsches Verständnis von Greenwashing hält. Da es kein allgemeingültiges Verständnis von nachhaltigen Investitionen oder Anlagestrategien gibt, die ökologische oder soziale Merkmale oder einen anderen Mindeststandard für Nachhaltigkeit beinhalten, kann gemäß BVI kein gemeinsames Anspruchsniveau (level of ambition) erwartet werden. Nachhaltigkeitsbehauptungen sollten vielmehr bewertet werden anhand den spezifischen Merkmalen der einzelnen Produkte, wie sie in den vorvertraglichen Dokumenten offengelegt und im Laufe der Zeit in periodischen Berichten berichtet werden. Diese Bewertung wird bald durch die Einführung von standardisierten ESG-Anhängen im Rahmen der SFDR erleichtert werden.
Die Qualität von ESG-Daten, die von Dritten bezogen werden, ist für Fondsverwaltungsgesellschaften ein Problem, und die Glaubwürdigkeit von ESG-KPIs ist schwer zu ermitteln. Auch die Bewertung von ESG-Kontroversen (z.B. angebliche Ereignisse oder Handlungen mit wahrscheinlich negativen Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft oder Unternehmensführung) kann je nach Datenanbieter variieren. Die Entscheidung, mit welchem Datenanbieter man einen Vertrag abschließt, und die Methode der ESG-Bewertung sollten Gegenstand einer strategischen Entscheidung der Fondsgesellschaft sein. Darüber hinaus hält es der BVI für notwendig, Transparenz- und Wohlverhaltensregeln für ESG-Datenanbieter zu entwickeln, um die qualitative Verbesserung der auf dem Markt verfügbaren ESG-Daten zu erreichen.
Das Greenwashing-Risiko in der Vertriebskette kann durch abweichende Auslegungen von regulatorischen Konzepten auf Produktebene entstehen. Anbieter können laxe Kriterien für nachhaltige Anlagen anwenden und Vertriebsstellen können Produkte auswählen, die zwar den Kundenpräferenzen entsprechen, aber nicht das erforderliche Maß an Nachhaltigkeit erfüllen. Hinzu sollte gehören, dass den Anlegern die wichtigsten ESG-Merkmale auf verständliche Weise erklärt werden.