Die BaFin hat Entwürfe für drei Rundschreiben veröffentlicht, die darauf abzielen, die Abwicklungsfähigkeit von Finanzinstituten zu verbessern:
1. Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)
2. Entwurf des Rundschreibens Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit von Übertragungen in der Abwicklung (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente)
3. Entwurf des Rundschreibens Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit)
Diese Entwürfe sind für alle Institute und gruppenangehörige Unternehmen relevant, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde fungiert. Von diesen Regelungen ausgenommen sind jedoch bedeutende Institute, die unter die Zuständigkeit des SRB gemäß Art. 7 Abs. 2, Abs. 4 Buchst. b und Abs. 5 SRMR fallen, sowie weniger bedeutende Institute und gruppenangehörige Unternehmen, deren Abwicklungspläne eine Insolvenz vorsehen.
Der erste Entwurf, der sich mit den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) befasst, schlägt vor, dass ein Bail-in-Handbuch erstellt werden soll, um die Durchführung eines Bail-in zu erleichtern. Es wird eine Erweiterung der aktuellen Datenanforderungen durch neue Datenfelder gefordert, die speziell für die externe Umsetzung eines Bail-in bei strukturierten Schuldverschreibungen konzipiert sind. Zusätzlich wurden die Beschreibungen der Datenfelder aktualisiert und der Anhang mit häufig gestellten Fragen erweitert.
Der zweite Entwurf, der die Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit von Übertragungen in der Abwicklung (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente) umfasst, führt ein neues Rundschreiben ein, das die Operationalisierung von Abwicklungsstrategien behandelt. Das Ziel des neuen Rundschreibens ist es, die Durchführung von Transferstrategien zu operationalisieren und die Vorgaben der MaAbwicklungsfähigkeit zu präzisieren. Die MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die betroffenen Institute oder Unternehmensgruppen in der Lage sind, die notwendigen Informationen, Prozesse, Strukturen und Systeme für eine effektive Abwicklung mittels Übertragung, ob als Share oder Asset Deal, zur Verfügung zu stellen.
Der dritte Entwurf zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit (MaAbwicklungsfähigkeit) beinhaltet eine neue, detaillierte Einleitung, die sich eingehend mit dem gesamten Bereich der Abwicklungsplanung in Deutschland beschäftigt. Sie beleuchtet dabei die frühe Entscheidungsfindung bei Abwicklungen, die Auswahl passender Abwicklungsinstrumente und erläutert die Kriterien zur Bestimmung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts. Ergänzt wurden außerdem Übersichten zu bereits publizierten Rundschreiben und Informationsblättern, zu den Anforderungen sowie zu den finalen Ergebnissen, die je nach gewähltem Abwicklungsinstrument vorliegen müssen. Von besonderer Bedeutung sind die neuesten Anforderungen zum Testen der praktischen Umsetzbarkeit der Abwicklungsstrategien, die am 13. Juni 2023 durch die EBA/GL/2023/05 konkretisiert wurden (eventid=21692), einschließlich der Übermittlung von Self-Assessment-Reports, der Erstellung von Master Playbooks durch die Institute und der Entwicklung eines mehrjährigen Testprogramms durch die Abwicklungsbehörden, die jetzt in das Rundschreiben der BaFin integriert sind.