Kapitalmarkt-Compliance
Die BaFin hat eine überarbeitete Version des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht. Die aktualisierte Fassung wurde am 30. Juni 2023 auf der BaFin-Website zugänglich gemacht.
Die Überarbeitung des Rundschreibens erfolgt vor dem Hintergrund der kürzlich von der ESMA veröffentlichten „Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft – ESMA35-43-3006“. Bitte eventid=15194 beachten. Diese Leitlinien wurden nun in den besonderen Teil (BT) 6 der MaComp integriert.
Die ESMA-Leitlinien, die ohne inhaltliche Änderungen in die MaComp aufgenommen wurden, enthalten unter anderem Anforderungen, wie Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Kunden über die Angemessenheitsprüfung informieren und welche Daten sie über deren Kenntnisse und Erfahrungen einholen müssen.
Darüber hinaus wurde der bisherige BT 6 der MaComp, der die „Inhalte und Zur-Verfügung-Stellen der Geeignetheitserklärung nach § 64 Absatz 4 WpHG“ behandelt, in BT 7 integriert. Diese strukturelle Anpassung bringt keine inhaltlichen Änderungen mit sich.
Die BaFin betont, dass diese Aktualisierung des Rundschreibens ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der Compliance-Funktionen und Transparenzpflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist und die Integration der ESMA-Leitlinien eine klare und konsistente Anwendung der MiFID-II-Anforderungen gewährleistet.