Der Bundesrat teilt mit, dass mit Beschluss vom 15. Februar 2023 mehrere Verwaltungsverfahren zur Einziehung von Vermögenswerten, die nach der ukrainischen Revolution vom Februar 2014 in der Schweiz gesperrt wurden, eingeleitet werden. Diese betreffen „mutmasslich unrechtmässig erlangte Vermögenswerte von politisch exponierten Personen (PEP) und von PEP nahestenden Personen“. Im Wesentlichen handelt es sich um Personen aus dem Umfeld des früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch.
Die Entscheidung des Bundesrates basiert auf einer bereits seit dem „Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine“ begonnenen Prüfung, ob „Einziehungsverfahren auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) eingeleitet werden können“. Die Gesamtsumme der vermutlich einziehbaren Vermögenswerte beläuft sich nach Angaben des Bundesrates auf 130 Millionen Franken. Nun wurde das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Verfahren einzuleiten.
Der Bundesrat weißt eindrücklich daraufhin, dass die Einleitung der Verwaltungsverfahren „in keinem Zusammenhang mit den Sanktionen, die seit Februar 2022 gegen Russland verhängt worden sind“, stehen und die Situation nicht vergleichbar ist. Die spezifischen „Einziehungsklagen“, die vom EFD erhoben werden, stützen sich nicht auf das Embargogesetz, sondern das SRVG. Es soll ermittelt werden, ob die betreffen gesperrte Vermögenswerte unrechtmässig erlangt wurden und deshalb eingezogen werden können.